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(j-n) in Regreß nehmen

См. также в других словарях:

  • Regreß — (v. lat.), 1) Rückschritt; 2) das Zurückschreiten vom Bedingten zur Bedingung; 3) Schadloshaltung, Entschädigung; daher R. nehmen, Jemand wegen Schadloshaltung in Anspruch nehmen; 4) bei Wechseln die Entschädigung, welche man von dem Bürgen od.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Regréß — (lat.), Rückgriff, Rückanspruch auf Schadloshaltung gegen einen Dritten auf Grund besonderer Verpflichtung des leztern; R. nehmen, jemand wegen Schadloshaltung in Anspruch nehmen; kommt bes. im Wechselrecht vor (Wechsel R.), wenn ein gezogener… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Regreß — (lat., Rekurs, Rückgriff), Rückanspruch auf Schadloshaltung gegen einen Dritten auf Grund besonderer Verpflichtung des letztern. Der Gläubiger, der so auf den Regreßpflichtigen (Regressaten) seinen R. nimmt (regrediert, rekurriert), wird… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Regreß, der — Der Regrếß, des sses, plur. die sse, aus dem mittlern Lat. Regressus, in den Rechten, ein Rechtsmittel, wider den hauptsächlich Verpflichteten in dem Falle seine Zuflucht zu nehmen, wenn man bey den Mitverpflichteten seinen Zweck nicht erreichen… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Haftpflicht für Tötungen und Körperverletzungen — (insbes. die sog. Haftpflichtgesetze). Inhalt: A. Deutsches Reich. B. Österreich. C. Ungarn. D. Belgien. E. Frankreich. F. Italien. G. Niederlande, H. Schweiz. I. die skandinavischen Länder. K. Rußland. L. England (Amerika)1. Es finden sich die… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Gepäckträger — Gepäckträger, Kofferträger (porters; facteurs, porteurs de bagages oder commissionaires; fattorini), sind im Dienste der Eisenbahn stehende oder von ihr zugelassene Personen, denen die Beförderung der Gepäckstücke von den Straßenfuhrwerken zur… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Wechsel [2] — Wechsel (fr. Lettre de change, engl. Bill of exchange, ital. Littera di cambio), ein in gesetzmäßiger Form ausgestelltes schriftliches Versprechen, durch welches der Aussteller sich nach dem geltenden Wechselrechte verpflichtet an eine darin… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Wechsel [1] — Wechsel (neulat. Cambium, ital. Lettera di cambio, franz. Lettre de change. engl. Bill of exchange), eine formelle Urkunde (Wechselbrief) über das Versprechen einer Geldsumme ohne Gegenversprechen. Der W., dessen Vorgeschichte bis in das Altertum …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Semiose — (engl.: semiosis) bezeichnet den Prozess, in dem etwas als Zeichen fungiert [1], den Zeichenprozess[2]. Der Ausdruck wurde von Charles Sanders Peirce eingeführt. Seine konkreten Bedeutung ist abhängig von der zugrunde gelegten Semiose Theorie.… …   Deutsch Wikipedia

  • Banken — Banken, Anstalten zur Vermittelung des Geld und Kreditverkehrs. Übersicht des folgenden Artikels: Die B. dienen in der Regel einem doppelten Zweck. Sie können einmal zur Regelung und Verbesserung des Zahlungswesens dienen, wie die Giro ,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Regreßklage — Regreßklage, eine Klage, mittelst welcher derjenige, welcher rechtlich angehalten wurde einen, durch eines Anderen Schuld entstandenen Schaden zu ersetzen od. dessen Verbindlichkeit auf sich zu nehmen, sich nunmehr gegen diesen Anderen wendet, um …   Pierer's Universal-Lexikon

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